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Die Museums-Förderstiftung erwirtschaftet die Erträge, die ihr den Erwerb von Kunstobjekten und die Förderzuschüsse für kooperierende Museen über eine Periode von 10 Jahren erlauben, auf folgender Basis:

Aus gestifteten Immobilien fließen der Stiftung Nießbrauchentgelte zu, die vollständig für Förderzwecke eingesetzt werden können, weil die Stiftung von jeglichen Kostenrisiken entlastet ist.

Nicht sofort verwandte liquide Mittel aus gestifteten Zuwendungen werden für den Erwerb von hochpreisigen Kunstwerken angelegt.

Sponsorenverträge mit einer langfristigen (10 Jahre und mehr) Bindung von Unternehmen decken die Tilgungen und Zinskosten für Kunstkäufe ab. Die Unternehmen setzen ihr Sponsoring öffentlichkeitswirksam als Imagewerbung ein. Sie bewerben auf diese Weise indirekt zugleich das Wirken der Stiftung.

Kapitalanleger wollen einerseits als Spender auf ihre Kapitalerträge zu Gunsten der Museums-Förderstiftung verzichten, jedoch im Gegensatz zu einem Stifter nicht auf die Verfügungsgewalt über ihre Kapitalanlage. Aus KG-Beteiligungen an einer für diesen Zweck kooperierenden Vermögensverwaltung erzielen sie einen jährlichen Kapitalertrag in Höhe von 5%. Die jährlichen Spenden führen der Stiftung innerhalb von 20 Jahren denselben Betrag zu, wie es ansonsten die Stiftung des angelegten Kapitals wäre.

VORSTANDSMITGLIEDER

Uli Seitz

Vorstandvorsitzende
Durch ihre langjährige Tätigkeit als Galeristin und Kunstberaterin kennt sie die Mechanismen des Kunstmarkts, die Schwierigkeiten und Themen der Beteiligten. Die studierte Kunsthistorikerin, Museumsmitarbeiterin und Projektmanagerin im Kunstbereich führt die laufenden Geschäfte der Stiftung und ist Ansprechpartnerin für Sammler und Museen.

Tanja Lemke-Mahdavi

Stv. Vorstandsvorsitzende
Sie ist Kommunikationsdesignerin und arbeitet seit 20 Jahren für Organisationen und Institutionen im kulturellen Bereich. Aufgewachsen ist Tanja Lemke-Mahdavi in einem Umfeld, in dem der tägliche Umgang mit Kunst selbstverständlich ist. Sie verantwortet die Bereiche Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.

Malgorzata Quinkenstein

Mitglied des Vorstands
Sie ist studierte Kunsthistorikerin und Provenienzforscherin. Studium an der A. Mickiewicz Universität in Poznań und an der M. Kopernik Universität in Toruń. Spezialisiert auf jüdische Kunst, zeitgenössische israelische und polnische Kunst.

Auszug:
1.
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur sowie von Wissenschaft und Forschung.

2. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Transfer von musealer Kunst aus Privatbesitz als Leihgabe oder Zustiftung an geeignete Museen. Die Stiftung soll nicht lediglich als Vermittlerin fungieren. 

Vielmehr wird die Stiftung mit Finanzmitteln die Folgekosten, die für die Museen bei der Annahme von Dauerleihgaben entstehen, ganz oder teilweise übernehmen, d.h. Kosten für Ausstellungstätigkeit, Publikationen, eventuell notwendige Restaurierung etc. Der Stiftungszweck wird ferner verwirklicht durch die Förderung von Forschungstätigkeiten bei den Museen, die im Zusammenhang mit den Kunstwerken, die durch Unterstützung der Stiftung dorthin gelangt sind, und im Kontext einer Ausstellungs- und Katalogbearbeitung durchgeführt werden. Ziel ist, die jeweiligen Kunstwerke öffentlich über längere Zeiträume zu zeigen; dazu sind Hintergrundforschung und Aufbereitung, gegebenenfalls auch Provenienzforschung notwendig.

3. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.

4. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO)“.

5. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen.

Für Stifter verbindet sich ein gemeinnütziges Engagement mit steuerlichen Vorteilen.

Schenkungen oder Vermächtnisse von Privatpersonen an eine gemeinnützige Stiftung sind von der Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer befreit. „Zustiftungen“ zum Ausstattungskapital oder „Spenden“, ob in Form von Geld, Immobilien oder anderen Vermögenswerten – sind steuerlich absetzbar: Spenden bis zur Höhe von 0,4 % der Umsätze und der aufgewendeten Löhne und Gehälter (bei Unternehmen) und 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte von Privatpersonen und Unternehmen; Zustiftungen zusätzlich zum allgemeinen Spendenabzug hinaus bis zu einer Höhe von 1 Million € (bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern bis zu 2 Millionen €) einmal in 10 Jahren oder verteilt über 10 Jahre.