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Alte Meister, klassische Moderne und zeitgenössische Kunst, kulturhistorisch wichtige Objekte wie Autographen oder Schrifttum im Kontext der Objekte – die Museums-Förderstiftung vermittelt Kulturgüter aus privaten Sammlungen an öffentlich zugängliche Museen, wo sie als Leihgabe über einen längeren Zeitraum verbleiben.

Die Museen erhalten die Leihgaben der Stiftung fachgerecht restauriert – sofern sich dies als notwendig erweist – und gerahmt. Wenn möglich werden dazu hochwertige alte Rahmen verwendet.

Die Museums-Förderstiftung stellt zusätzliche Mittel für kunst- und kulturhistorische Ausstellungen inklusive der Begleitpublikationen im Zusammenhang mit den Leihgaben zur Verfügung.

Was die Stiftung nicht fördert sind externe – also von ihren Leihgaben unabhängige – Publikationen und Ausstellungen, entsprechende Druckkosten oder Fundraising-Broschüren.

Nehmen wir ein Beispiel: Ein Ehepaar hat bemerkenswerte Arbeiten des Expressionismus gesammelt. Die drei Kinder – und zukünftigen Erben – möchten die Sammlertradition nicht fortsetzen oder bevorzugen aus beruflichen Gründen eher Geld- als Kunstwerte. In dieser Situation wendet sich das Paar an die Museums-Förderstiftung.

Als erstes beurteilen Mitarbeiter der Stiftung die individuelle Lage und beraten das Paar bei der Entscheidung im weiteren Umgang mit ihrer Sammlung. Die von der Stiftung beauftragten Sachverständigen nehmen eine faire Einordnung von Markt- und Versicherungswerten vor als Grundlage für Ankauf oder Leihnahme der Stiftung. Grundsätzlich erfolgen die Ankäufe der Museums-Förderstiftung ohne die marktüblichen Auf- bzw. Abschläge des Kunsthandels.

Die Stiftung begibt sich auf die Suche nach einem geeigneten Museum für die Sammlung. Sobald ein solches seine Bereitschaft zur Übernahme signalisiert, bedeutet dies „grünes Licht“ für die weitere Kooperation. Jetzt kann die Sammlung erworben oder durch einen langfristigen Leihvertrag an die Stiftung gebunden werden.