Die Museums-Förderstiftung erwirtschaftet die Erträge, die ihr den Erwerb von Kunstobjekten und die Förderzuschüsse für kooperierende Museen über eine Periode von 10 Jahren erlauben, auf folgender Basis:
Aus gestifteten Immobilien fließen der Stiftung Nießbrauchentgelte zu, die vollständig für Förderzwecke eingesetzt werden können, weil die Stiftung von jeglichen Kostenrisiken entlastet ist.
Nicht sofort verwandte liquide Mittel aus gestifteten Zuwendungen werden für den Erwerb von hochpreisigen Kunstwerken angelegt.
Sponsorenverträge mit einer langfristigen (10 Jahre und mehr) Bindung von Unternehmen decken die Tilgungen und Zinskosten für Kunstkäufe ab. Die Unternehmen setzen ihr Sponsoring öffentlichkeitswirksam als Imagewerbung ein. Sie bewerben auf diese Weise indirekt zugleich das Wirken der Stiftung.
Kapitalanleger wollen einerseits als Spender auf ihre Kapitalerträge zu Gunsten der Museums-Förderstiftung verzichten, jedoch im Gegensatz zu einem Stifter nicht auf die Verfügungsgewalt über ihre Kapitalanlage. Aus KG-Beteiligungen an einer für diesen Zweck kooperierenden Vermögensverwaltung erzielen sie einen jährlichen Kapitalertrag in Höhe von 5%. Die jährlichen Spenden führen der Stiftung innerhalb von 20 Jahren denselben Betrag zu, wie es ansonsten die Stiftung des angelegten Kapitals wäre.